Gestaltung Autoarmes Zentrum Cham (AAZ): Das Chamer Zentrum wird attraktiver

Mit dem Projekt zur Gestaltung des Autoarmen Zentrums (AAZ) wird ein wichtiges Ziel für die Entwicklung von Cham erreicht: Das Zentrum wird künftig attraktiver sein für Anwohnende, Zufussgehende und Velofahrende. Dies hat auch die Zustimmungsmessung im Rahmen der Vernehmlassung bei den Parteien und Institutionen gezeigt. In diesem Zusammenhang wurden auch viele wertvolle Hinweise für die weitere Bearbeitung entgegengenommen. Im November 2024 entscheidet der Chamer Souverän über das Projekt.
Im Zusammenhang mit der in Bau befindlichen Umfahrungsstrasse Cham – Hünenberg (UCH) wird das Zentrum von Cham autoarm; diesbezüglich wurden Pforten und Durchfahrtsbeschränkung mit der Baubewilligung zur UCH durch den Kanton bereits festgesetzt. Die Chancen, welche sich mit dem autoarmen Zentrum bieten, will der Gemeinderat nutzen und den Raum insbesondere für Anwohnende, Zufussgehende und Velofahrende attraktiver gestalten. Konkret liegt ein Projekt vor, um die Strassenräume im Zentrum nach Eröffnung der Umfahrungsstrasse ab 2027 siedlungsorientiert umzugestalten und aufzuwerten.
Um das bestmögliche Projekt zu finden, welches die diversen und auch divergierenden Ansprüche an den Zentrumsraum unter einen Hut bringt, wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Im Frühling 2023 konnte die Chamer Bevölkerung sich in einer öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung zum Siegerprojekt äussern und gab Politik und Verwaltung wertvolle Hinweise zur Weiterbearbeitung mit. Im Nachgang wurde das Projekt mit Blick auf die vielen Impulse angepasst. Beispielsweise wurde die Lage der Bushaltestellen optimiert und es ist weiterhin ein Kreisel am «Bärenplatz» geplant, der unter anderem dem Wenden von grösseren Fahrzeugen dienen soll.
Vernehmlassung bei Institutionen zur Gestaltung des AAZ abgeschlossen
Zu diesem optimierten Projektstand wurde zwischen Mitte Januar und Mitte März 2024 eine Vernehmlassung bei den kantonalen Fachstellen, Institutionen und politischen Parteien durchgeführt. Es gingen 13 Eingaben mit gesamthaft rund 110 Anträgen bei der Einwohnergemeinde ein, welche in den vergangenen Wochen sorgfältig geprüft wurden. Nun liegt die gemeinderätliche Beantwortung der Anträge vor, welche den jeweiligen Institutionen und Parteien direkt zugestellt wurde. Die gesamte Liste mit Anträgen und Antworten ist in anonymisierter Form auch auf der Projektwebsite unter www.mitwirkung-cham.ch einsehbar.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass das Projekt grundsätzlich Gefallen findet und als Verbesserung gegenüber der heutigen Gestaltung wahrgenommen wird. Gleichzeitig wurden auch hier wieder die teils schwer vereinbaren Ansprüche der verschiedenen Interessensgruppen an die künftige Gestaltung ersichtlich. «Der Gemeinderat ist weiterhin überzeugt, dass mit dem vorliegenden Projekt eine gut austarierte Gestaltungslösung vorgelegt wird, welche alle Interessen gebührend berücksichtigt», betont Gemeindepräsident Georges Helfenstein.
Viele Anträge zu Grün, Langsamverkehr und Verkehrsregime
Viele der Anträge bezogen sich auf die vertiefte Projektierung, welche ab 2025 geplant ist. Insbesondere wurden diverse Hinweise für eine möglichst grüne und klimaangepasste Gestaltung entgegengenommen. Zudem wurden zahlreiche Anträge für eine sichere und inklusive Ausgestaltung resp. Markierung des Strassenraums für Velofahrende, Zufussgehende und Gehbehinderte gemacht.
Eine massgebende Änderung betreffend Sicherheit für Zufussgehende wurde aber bereits jetzt ins Projekt eingearbeitet. So wird im Randbereich des Autoarmen Zentrums auf jeder der fünf Einfallsachsen – dort wo die Hauptschulwegquerungen sind – jeweils ein Fussgängerstreifen markiert. «Die vertiefte Untersuchung durch ein zweites Verkehrsplanungsbüro hat gezeigt, dass diese Lösung optimal ist. So werden die Schulwege für die Kinder klar und verständlich markiert und zeitgleich wird der grosse Mehrwert für alle, im engeren Kern die Strasse flächig queren zu können, erhalten», erläutert Drin Alaj, Vorsteher Verkehr und Sicherheit.
Zudem wurden erwartungsgemäss auch verschiedene Anträge zu Verkehrsregime und Parkierungssituation gestellt. Die geplante Lösung mit Pforten, Durchfahrtsbeschränkung und Tempo-30-Zone wurde durch den Kanton allerdings bereits festgesetzt. Dies bedeutet, dass diese Aspekte im Rahmen des Projekts nicht mehr diskutiert werden können und ihre Einführung auch dann erfolgt, wenn der Souverän den Kredit für die Umgestaltung ablehnen sollte. Die künftige Parkierung im Zentrum wurde zwar nicht verfügt, allerdings ist auch sie gesetzter Bestandteil des Projekts, wie Gemeinderat Drin Alaj betont: «Die Anzahl der Parkplätze im Zentrum wird erhalten. Uns ist es wichtig, dass die gute Erreichbarkeit der Gewerbetreibenden im Autoarmen Zentrum gewährleistet bleibt. Dies wurde uns auch in persönlichen Gesprächen mit den Betroffenen stets ans Herz gelegt.»
Abstimmung über den Realisierungskredit im November 2024
Nach der Auswertung und Beantwortung der Vernehmlassung ist nun der letzte Meilenstein abgeschlossen, bevor die Bevölkerung am 24. November an der Urne über den Realisierungskredit (inkl. Detailplanung) abstimmt. Am 7. November wird eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Abstimmungsvorlage stattfinden. Sofern das Stimmvolk den Kredit genehmigt, erfolgt im Anschluss die Erarbeitung der Baueingabe für die Umgestaltung des Autoarmen Zentrums.
Umgestaltung der zentralen Chamer Plätze wird separat angegangen
Die Umgestaltung der zentralen Chamer Plätze wird in einem eigenständigen Projekt an die Hand genommen. Der entsprechende Prozess startete Anfang Jahr und ist eng koordiniert mit dem Projekt zur Gestaltung des AAZ. In einer ersten Phase sollen die Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung der Plätze geklärt werden. Dies insbesondere auch in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümerschaften sowie Nutzenden der Plätze und der angrenzenden Grundstücke. In einer zweiten Projektphase, ca. ab 2026, wird die eigentliche Platzgestaltung in einem Co-Kreativen Prozess mit der Chamer Bevölkerung erarbeitet. Falls alles planmässig läuft, soll mindestens einer der zentralen Plätze gemeinsam mit dem umgestalteten Strassenraum eingeweiht werden.
Weitere Informationen finden sich unter www.mitwirkung-cham.ch.
Infobox:
Das Autoarme Zentrum Cham ist integraler Bestandteil der Umfahrungsstrasse Cham – Hünenberg (UCH)
Am 11. März 2007 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zug den Rahmenkredit für die Umfahrung Cham – Hünenberg (UCH) angenommen. Die Umfahrungsstrasse UCH gilt als unverzichtbarer Teil der kantonalen Verkehrsrichtplanung. Um den Verkehr auf die Umfahrungsstrasse zu lenken und damit das Chamer Zentrum vom Durchgangsverkehr zu entlasten, sind zusätzliche flankierende Massnahmen notwendig. Deren konkrete Ausgestaltung konnte dank eines Mitwirkungsverfahrens in Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinde und wichtigen Anspruchsgruppen gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet werden. Als breit abgestützte Bestvariante resultierte daraus das Konzept «Autoarmes Zentrum (AAZ)». In der Folge wurde dieses als fester Bestandteil in das Bauprojekt UCH eingearbeitet und im Jahr 2015 öffentlich aufgelegt. Mit Bundesgerichtsentscheid vom Dezember 2020 wurde das Projekt UCH samt den verkehrslenkenden Massnahmen des AAZ rechtskräftig bewilligt. Namentlich handelt es sich hierbei um folgende Elemente:
- Perimeter des Autoarmen Zentrums (Lage der Eingangspforten sind bestimmt)
- Durchfahrtsverbot mit einem Mindestaufenthalt von 10 Minuten im Zentrum Cham
- Tempo-30-Zone
Die genannten Massnahmen stehen im gemeindlichen Projekt zur Gestaltung des Autoarmen Zentrums Cham somit nicht mehr zur Diskussion, da sie integraler Bestandteil der kantonalen Umfahrungsstrasse sind.
Mit dem Konzept «Autoarmes Zentrum (AAZ)» soll sichergestellt werden, dass das Zentrum wirkungsvoll vom Verkehr entlastet wird und die Verkehrsmengen je nach Streckenabschnitt um 40 – 75 % reduziert werden.

