Umfahrungsstrasse Cham-Hünenberg (UCH); Planungskredit Gestaltung Autoarmes Zentrum (AAZ)

1. Vorgeschichte

Am 11. März 2007 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zug den Rahmenkredit für die Umfahrung Cham­Hünenberg angenommen. Die Umfahrungsstrasse Cham­Hünenberg (UCH) gilt als unverzichtbarer Teil der kantonalen Verkehrsrichtplanung. Um den Verkehr auf die Umfahrungsstrasse zu lenken und damit das Zentrum vom Durchgangsverkehr zu entlasten, sind zusätzliche flankierende Massnahmen notwendig. Die konkrete Aus­gestaltung der flankierenden Massnahmen warumstrit­ten. Eine breit abgestützte Bestvariante konnte dank eines von der kantonalen Baudirektion und den kommu­nalen Behörden eingeleiteten Mitwirkungsverfahrens (mehrere Begleitgruppensitzungen und drei öffentliche Verkehrsforen) ausgearbeitet werden: Das «Autoarme Zentrum (AAZ)». In der Folge wurde das Konzept AAZ als fester Bestandteil in das Bauprojekt UCH eingearbeitet und im Jahr 2015 öffentlich aufgelegt.

2. Rechtskräftige Baubewilligung

Die öffentliche Auflage des Strassenprojekts fand vom 5. Juni bis 6. Juli 2015 statt. Dabei wurden 124 Einsprachen eingereicht und mussten behandelt werden. Drei Beschwer­ den wurden an das Bundesgericht weitergezogen und die letzte im Dezember 2020 abgewiesen. Damit ist die Bau­ bewilligung der UCH rechtsgültig. Die Ausführungsplanung wird laut Baudirektion 2021 – 2023 erfolgen, sodass ab 2022 mit Vorarbeiten und voraussichtlich 2023 mit den Haupt­ arbeiten begonnen werden kann. Die Inbetriebnahme der UCH soll 2027 erfolgen, wonach in Cham das Zentrum um­ gestaltet wird. Die verkehrslenkenden Massnahmen des AAZ sind in der rechtskräftigen Baubewilligung der UCH enthalten und werden im Rahmen dieses Projekts umge­setzt. Dazu gehören hauptsächlich die folgenden Elemente:

– Räumliche Ausdehnung des Autoarmen Zentrums (Lage der Eingangspforten sind bestimmt)
– Durchfahrtsverbot mit einem Mindestaufenthalt von 10 Minuten
– Tempo 30­Zone

Linienführung UCH mit Autoarmem Zentrum

3. Vorgehen Gestaltung Autoarmes Zentrum

Mit dem AAZ wird sichergestellt, dass das Zentrum wir­kungsvoll vom Verkehr entlastet wird. Dadurch wird die Verkehrsmenge je nach Streckenabschnitt um 40 bis 75 % reduziert. Cham erhält die einmalige Chance, das Ortszen­ trum neu zu gestalten und aufzuwerten. Diese Chance soll ergriffen werden, um ein Zentrum mit hoher Aufenthalts­ qualität und belebten Strassenräumen zu schaffen.
Die Neugestaltung des Chamer Ortszentrums soll neben der Verkehrstauglichkeit auch andere Aspekte berücksich­tigen und u.a. folgende Qualitätsmerkmale erfüllen (Auf­zählung wertneutral und nicht abschliessend):

– Dauerhaftigkeit: Lebensdauer der Bauelemente, Sanierungsmöglichkei­ten unter Betrieb
– Gebrauchstauglichkeit: Verkehrsfluss aller Verkehrsarten, angenehmes Stadtkli­ma, Querungsmöglichkeiten, Angebot Parkplätze (Velo und Motorisierter Individualverkehr MIV), Flexibilität in der Nutzung
– Sicherheit: Sichere Querschnittsgestaltung, sichere Querungen, Geschwindigkeitsregime Tempo 30­Zone
– Sozialverträglichkeit: Aufenthaltsqualität, Behindertengerechtigkeit, städte­ bauliche Qualität
– Umweltverträglichkeit: Lärm­ und Schadstoffbelastung (Bau und Betrieb), Licht­ verschmutzung, Natur im Siedlungsraum, ökologische Vernetzung, Mikroklima (Beschattung, Versiegelungs­ grad, Grünräume und Regenwasserrückhalt)
– Wirtschaftlichkeit: Bau­ und Unterhaltskosten, Stärkung der Erdgeschoss­ nutzungen (Detailhandel, Dienstleistungen und Res­tauration)

Um die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzei­gen und das ideale Projekt der Neugestaltung des Orts­ zentrums zu finden, soll ein Wettbewerb durchgeführt werden. Kirchen­, Rigi­ und Dorfplatz werden aus städte­ baulichen Gründen ebenfalls in den Wettbewerb einbezo­gen. Bei diesen Plätzen sollen im Rahmen des Wettbewerbs abgestimmte Gestaltungsideen aufgezeigt werden. Die Weiterbearbeitung zum Vorprojekt beschränkt sich jedoch auf die neuzugestaltenden Strassenräume des AAZ. Die Weiterbearbeitung der drei Plätze muss in separaten Pro­jekten erfolgen.

Geplant ist ein Projektwettbewerbsverfahren mit Präqua­lifikation. Das Beurteilungsgremium wählt nach der Prä­qualifikation fünf Arbeitsgruppen zur Projektausarbeitung aus, die Projektbeiträge werden anschliessend anonym eingereicht. Die fünf Wettbewerbsbeiträge werden öffent­lich ausgestellt und das Siegerprojekt soll an einem Mitwirkungsanlass vorgestellt werden. Die Rückmeldungen der Bevölkerung werden im Rahmen der weiteren Aus­arbeitung geprüft. Für die Ausarbeitung des Vor­ und Bau­projekts wird ein Ingenieurbüro zur Zusammenarbeit mitdem Wettbewerbsgewinner beauftragt. Das Vorprojekt wird wiederum an einem weiteren Mitwirkungsanlass vor­gestellt, diskutiert und anschliessend bereinigt. Der Bau­kredit wird der Gemeindeversammlung basierend auf dem bereinigten Bauprojekt beantragt. Ziel ist es, dass die Bau­ eingabe Anfang 2024 stattfinden kann. Mit dem Bau der Neugestaltung des Ortszentrums soll unmittelbar nach Eröffnung der UCH im Jahr 2027 / 2028 begonnen werden.

4. Kosten

Die Kostenschätzung für den Wettbewerb, die Mitwirkung und Ausarbeitung des Vor­- und Bauprojekts gliedert sich wie folgt:

Gemäss Vereinbarung mit dem Kanton vom 9. Juni 2015 be­ teiligt sich der Kanton an der Strassenraumgestaltung, vorbe­hältlich der Zustimmung des Kantonsrats. Demnach wird der Umbau des Kern­strassenraums durch den Kanton finanziert. Die Gemeinde trägt die Kosten für die Bepflanzung, Vorplatz­gestaltungen, Mehrkosten allfälliger Spezialbeläge, Möblie­rungselemente, Spezialbeleuchtungen etc. Im Investitions­plan wurden die Kosten der «Strassenraumgestaltung Au­ toarmes Zentrum» auf CHF 11.2 Mio. geschätzt, wovon der Kanton CHF 7.6 Mio. übernehmen würde. Die konkreten Baukosten können jedoch erst nach Erarbeitung des Bau­projekts ermittelt werden. Der Gemeindeversammlung wird anschliessend der Baukredit beantragt.

5. Was passiert bei einem Nein

Bei einem Nein zum Planungskredit für die Gestaltung des Autoarmen Zentrums wird im Rahmen des Projekts UCH das Autoarme Zentrum mit Durchfahrtsverbot und Tem­po ­30 Regime auf den Zeitpunkt der Eröffnung der UCH dennoch umgesetzt. Die Umgestaltung beschränkt sich jedoch ausschliesslich auf die Reduktion der Fahrbahn­ breiten auf 6.50 Meter im Bereich der Eingangspforten. Auf weitergehende Gestaltungselemente wie Bepflanzungen, Aufenthaltsflächen, Platzgestaltungen, Möblierungsele­mente etc. müsste indes verzichtet werden. Für den Fall, dass Einsprachen gegen das Gestaltungsprojekt AAZ ergrif­fen würden, ist im Terminplan eine gewisse Zeitreserve vorgesehen. Falls sich diese Verfahren über den Zeitpunkt der Eröffnung der UCH hinausziehen, würden die verkehrs­lenkenden Massnahmen des AAZ zunächst ohne Strassen­raumgestaltung eingeführt, welche dann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen könnte.

6. Stellungnahme des Gemeinderates

In den Legislaturzielen 2019 – 2022 des Gemeinderates wurde festgehalten, dass Cham die Umfahrungsstrasse für die Umgestaltung des Zentrums mit hoher Aufenthalts­qualität und belebten Strassenräumen nützt. Durch die UCH erhält Cham die einmalige Gelegenheit, das Ortszent­rum neu zu gestalten. Der Gemeinderat möchte diese Ge­legenheit nutzen und das Zentrum zugunsten der Chamer Bevölkerung aufwerten. Im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen zum Raumentwicklunsgkonzept (REK) hat sich gezeigt, dass der Wunsch nach einer attraktiven Zent­rumsgestaltung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern vor­handen ist. Damit diese Chance optimal genutzt werden kann, lohnt es sich, die Bandbreite der Gestaltungsmöglich­ keiten im Rahmen eines Wettbewerbes auszuloten. Im Rah­men dieses Prozesses (Wettbewerb und Vorprojekt) wird die Bevölkerung eingeladen, sich einzubringen und mitzu­wirken. Ziel soll es sein, die Aufenthaltsqualität zu steigern, so dass das Zentrum identitätsstiftend erlebbar wird.

Weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.cham.ch/_docn/3121057/86129_21_GVVorlagen_Rechnung2020_Web.pdf

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