Unterflurcontainer (UFC) für Hauskehricht; Kreditantrag

1. Ausgangslage

Bereits im Jahr 1995 wurde der Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) gegründet. ZEBA handelt für die Verwertung und die umweltgerechte Behandlung der Abfälle der elf Zuger Gemeinden optimale Konditionen aus und sorgt für die Logistik. Oberstes Gremium des ZEBA ist die Delegiertenversammlung. Sämtliche Gemeinden sind darin mit einem Mitglied des Gemeinderates vertreten. Am 5. November 2018 hat die Delegiertenversammlung des ZEBA die Strategie «Bereitstellung von Hauskehricht in Unterflurcontainern (UFC)» und die hierfür notwendigen Anpassungen im Reglement über die Abfallbewirtschaftung verabschiedet. Das angepasste Reglement trat bereits auf 1. Januar 2019 in Kraft. Die Strategie und die Anpassungen im Reglement bezwecken, dass bis ins Jahr 2030 flächendeckend in allen Zuger Gemeinden der Hauskehricht in Unterflurcontainern (UFC) gesammelt wird. Damit werden die Bereitstel- lungspunkte reduziert, wodurch sich die Sammelrouten optimieren lassen und so Kosten und Emissionen reduziert werden können. Ausnahmen bei besonderen Situationen und ausserhalb des Siedlungsgebietes werden jedoch vor- kommen. Ebenfalls wird das Gewerbe auch künftig mit einer Containerentsorgung bedient.
Für die Grüngut-Container ist seitens ZEBA keine Änderung vorgesehen. Die Bereitstellung und Reinigung der Grüngut-Container erfolgt durch die örtliche Hauswartung. Die UFC Anlage für Grüngut ist technisch aufwändiger und teurer. Die Kosten für den Grüngut-UFC müssen vollumfänglich durch die Grundeigentümerschaft getragen wer- den und werden nicht durch den ZEBA mitfinanziert.

2. Förderung der UFC durch ZEBA

Die UFC für Hauskehricht werden vom ZEBA beschafft, finanziert, an die Baustelle geliefert, in die Baugrube gesetzt und in Betrieb genommen. Die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer erbringen die bauseitigen Vorleistungen für die Erstellung der UFC und tragen die damit zusammenhängenden Kosten (namentlich Baube- willigung, Aushub, Anschlüsse, Leitungsverlegung etc.). Der ZEBA entrichtet an die Baukosten einen Betrag von maximal CHF 10’000.00 pro Säule.

3. Entsorgungsplanung der Einwohnergemeinde Cham

Gemäss Bundesgerichtsurteil ist eine Gehdistanz von 350 Meter zu einem UFC zulässig. Zur Erreichung von kürzeren Gehdistanzen sind zusätzliche UFC-Standorte notwendig. Die Umsetzungsstrategie der Einwohnergemeinde Cham sieht die Anordnung von Unterflurcontainern in einer kürzeren Gehdistanz von 175 bis 200 Metern vor. Die Gemeinde erhofft sich damit, dass die Akzeptanz der Bevölkerung erhöht wird. Damit dies erreicht werden kann, sind zusätzliche Investitionen seitens der Gemeinde notwendig. Die UFC sollen dabei zu Fuss gut erreichbar und an verkehrstechnisch zweckmässigen Standorten gelegen sein. Es handelt sich dabei um eine rollende Planung während der nächsten zehn Jahre, welche von der Bauaktivität und der Bereitschaft der Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer abhängig ist. Für die flächendeckende Ausrüstung der Einwohnergemeinde Cham werden rund 110 Unter- flurcontainer benötigt. Aktuell stehen in Cham acht Anlagen, weitere vier sind in Planung. Bei Neubauten von grösseren Siedlungen mit über 30 Wohneinheiten kann die Einwohnergemeinde die Erstellung von UFC anordnen. Die Bauarbeiten für die UFC können in diesen Fällen mit dem Wohnungsbau kombiniert werden und sind dadurch günstiger. Bei bestehenden kleineren Siedlungen oder einzelnen Häusern müssen zur Auslastung der UFC Einzugsgebiete definiert werden. Die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer müssen damit Verständnis aufbringen, dass weitere Bewohnerinnen und Bewohner im Einzugsgebiet den UFC nutzen werden. Erfahrungsgemäss fallen bei der Erstellung von UFC ohne gleichzeitigem Gebäudeneubau Kosten zwischen CHF 15’000.00 bis 25’000.00 an. Um das Ziel der flächendeckenden Ausrüstung bis ins Jahr 2030 sowie kürzere Anmarschwege zu erreichen, ist es notwendig, dass die Einwohnergemeinde allfällige restliche, nicht vom ZEBA gedeckte Kosten übernimmt. Für die Umsetzung der Strategie werden auch Standorte auf Grundstücken der Einwohnergemeinde Cham benötigt, wobei die ungedeckten Kosten ebenfalls über den beantragten Kredit gedeckt werden sollen. Für die Umsetzung der Strategie ist folgender Aufgaben- und Kostenteiler vorgesehen, wobei bei den roten Fällen der vorliegende Kredit zur Restfinanzierung verwendet werden soll:

Der Einwohnergemeinde verbleiben abzüglich dem ZEBA- Beitrag Kosten von durchschnittlich CHF 10’000.00 pro Standort. Insgesamt wird mit rund 90 Standorten gerech- net, bei welchen gemäss oberer Tabelle gemeindliche Beiträge angewendet werden könnten, was einem Gesamtbetrag von CHF 900’000.00 entspricht. Die jeweiligen Investitionsbeiträge werden im Jahr der Realisierung zu 100 % abgeschrieben. Durch die Aufteilung auf mehrere Jahre ist mit keiner Fremdfinanzierung zu rechnen, wodurch keine Zinskosten anfallen.

4. Vor- und Nachteile von Unterflurcontainern

+ Saubere Bereitstellung, keine Geruchsbelästigungen und keine blauen Sackhaufen am Abfuhrtag
+ Kein Anheben der Säcke über 1.5 Meter wie bei Rollcontainern
+ Weniger Flächenbedarf (Füllvolumen UFC 6’500 Liter, Rollcontainer 770 Liter)
+ ZEBA übernimmt Beschaffung, Reinigung und Bereit- stellung der UFC
+ Gute Integration ins Dorf- und Landschaftsbild
+Umweltfreundliche Abfalltouren (weniger Lärm und Schadstoffe durch weniger Standorte und optimierte Routen)
– Teilweise grössere Bring- bzw. Gehdistanzen
– Investitions- und Erneuerungskosten des ZEBA und der Einwohnergemeinden
– Administrativer Aufwand des ZEBA und der Einwohnergemeinden

5. Was passiert bei einem Nein

Bei einem Nein der Gemeindeversammlung zum Kreditantrag bleibt die vom ZEBA definierte UFC-Strategie bestehen, welche im Reglement über die Abfallbewirtschaftung des ZEBA festgelegt ist. Jedoch entfallen die gemeindlichen För- derbeiträge bei Neubauten mit weniger als 30 Wohneinheiten sowie bei bestehenden Bauten. Bei öffentlichen Liegenschaften könnten UFC-Anlagen lediglich dann erstellt werden, wenn ein Zusammenhang zu einem öffentlichen Gebäude besteht oder die Anlage vollumfänglich durch den ZEBA finanziert wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn mehrere Anlagen zusammengefasst und so die ZEBA-Beiträge für mehrere Säulen geltend gemacht werden können. In der Folge würden weniger UFC-Anlagen erstellt, wodurch sich die Anmarschwege bis zu 350 Meter verlängern würden.
Eine Genehmigung des Kredits ermöglicht hingegen eine Planung der Anmarschwege zwischen 175 und 200 Meter, womit eine grössere Akzeptanz der Bevölkerung und Grundeigentümerschaft für die UFC-Umstellung erreicht würde.

6. Stellungnahme des Gemeinderats

Im Auftrag der elf Gemeinden im Kanton Zug betreibt der Zweckverband ZEBA eine ökonomische und ökologische Abfallentsorgung. Um diese Erfolgsgeschichte weiterzuentwickeln soll nun die UFC-Strategie umgesetzt werden. Dieser Strategie folgen sämtliche Gemeinden im Kanton Zug und der Gemeinderat von Cham möchte sie auf dem Cha- mer Gemeindegebiet mittragen. In der Einwohnergemein- de Cham wurden bislang hinsichtlich Sauberkeit und Hygiene sehr gute Erfahrungen mit UFC gemacht. Für die flächen- deckende Umsetzung bedarf es auch der Zustimmung von privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Der Gemeinderat will mit dem vorliegenden Kreditantrag die folgenden zwei Hauptziele erreichen.

  1. Hohe Akzeptanz der Bevölkerung mittels kurzer Gehdistanzen zu einer UFC-Anlage.
  2. Hohe Akzeptanz bei Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern, welche die Entsorgung durch Dritte auf ihrem Land ermöglichen und keine ungedeckten Kosten tragen sollen.

Erst mit einer hohen Akzeptanz scheint es realistisch, bis ins Jahr 2030 das Ziel einer flächendeckenden Ausrüstung mit UFC-Anlagen zu erreichen.

Weitere Infos unter: https://www.cham.ch/_docn/2128277/75815_19_GVVorlagen_Rechnung2018_Web.pdf

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